Behandlungs-kosten

  • Erstbefundung und Behandlung: 110 €

  •  Jede weitere Behandlung à 45 Minuten: 110 €

 

Hausbesuche sind auf Anfrage in Brunn am Gebirge möglich. Dabei fallen zusätzliche Kosten an.

Nach Beendigung der Therapieserie wird eine Gesamtrechnung ausgestellt. Es wird darum gebeten diese per Überweisung zu begleichen. Danach kann die Kostenrückerstattung durch die Krankenkassa und mögliche private Versicherungsträger erfolgen.

Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, da sich sonst die Therapiezeit verkürzt.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.


Organisation & Ablauf

Um den Gesamtablauf für Sie so einfach wie möglich zu gestalten finden Sie nachfolgend Tipps bezüglich der Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse:

  • Für eine physiotherapeutische bzw. osteopathische Behandlung benötigen sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie bei Ihrem Allgemein- bzw. Fachmediziner.

  • Auf der Verordnung sollte folgendes stehen: 

  • 10x Physiotherapie á 45 bzw. 30 min. + 15min. Heilmassage ODER

  • 10x Osteopathie á 45 min.

    (Bei Hausbesuchen sollte „mit Hausbesuch“ auf der Verordnung vermerkt sein)

  • Therapiebeginn

  • Bewilligung der Verordnung innerhalb der ersten Woche nach Ausstellung bei Ihrer Krankenkasse (persönlich oder Fax)

  • Nach Beendigung der Therapieserie kann die Gesamtrechnung mit bewilligter Verordnung und Zahlungsbestätigung bei der Krankenkasse zur Kostenrückerstattung eingereicht werden.

  • Im Falle einer Zusatzversicherung kann im Anschluss der Restbetrag eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Kosten für osteopathische Behandlungen derzeit von den Krankenkassen nicht übernommen werden. Einzelne Zusatzversicherungen bieten jedoch eine Rückerstattung für osteopathische Behandlungen an.


Terminabsage

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich - spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin - mitzuteilen. Andernfalls wird bei Nichtwahrnehmen des Termins der volle Betrag in Rechnung gestellt.